Regelmäßig versuchen Vertreter von Telekommunikationsunternehmen, Telefontarife an der Haustür zu verkaufen. Meist handelt es sich um Subunternehmer, die sehr geschulte Verkäufer sind. Sie arbeiten auf Provision und sind daran interessiert, Kunden schnell dazu zu bringen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Der vermeintlich günstigere Tarif entpuppt sich jedoch oft als schlechtes Geschäft für Verbraucher. Deshalb ist es ratsam, sich erst beim örtlichen Fachhändler beraten zu lassen, bevor ein neuer Tarifvertrag für den Telefon- und Internetanschluss vorschnell unterschrieben wird.
Ein Beispiel: Ein Rentner hatte sich von einem hartnäckigen Vertreter überreden lassen, den Telefonanbieter zu wechseln. Das Argument war, dass der Telefonanschluss dadurch billiger werde. Allerdings stellte sich bei der Installation heraus, dass das bisher genutzte Telefon nicht für den neuen IP-basierten Anschluss geeignet war. Der Techniker, der die Verbindung eingerichtet hat, hatte zwar ein passendes Telefon dabei. Das war jedoch im Vergleich zu anderen Geräten teuer. Da der Rentner sich nicht auskannte und keine Vergleichsmöglichkeit hatte, kaufte er das Festnetztelefon zu teuer ein. Der Vertreter hatte dem Rentner nicht erklärt, dass er wegen des neuen Anschlusses ein neues Gerät benötigt.
Ein weiteres Beispiel: Häufig ist zwar der monatliche Grundtarif des neuen Anbieters im Vergleich zum bisherigen Anbieter günstiger, nicht jedoch Anrufe ins Mobilfunknetz, zu Sondernummern oder 0180-Telefonnummern. Nur ein genauer Vergleich zeigt, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die eigene Rufnummer auch beim neuen Anbieter behalten werden kann.
Tipp: Lassen Sie sich nicht an der Haustür zu übereilten Entscheidungen und Vertragsabschlüssen drängen. Vermeintlich günstigere Angebote sind oft nicht mehr so günstig, wenn man genauer hinsieht und vergleicht. Bitten Sie sich Bedenkzeit aus und unterschreiben Sie nichts unter Druck. Unterzeichnen Sie auch nichts, was Sie nicht verstanden haben. Lesen Sie jeden Vertrag in Ruhe durch. Haustürgeschäfte können innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden, so dass sie von einem vorschnell unterschriebenen Vertrag zurücktreten können.
Wenn Sie wissen wollen, ob das Angebot wirklich ein Schnäppchen ist,nehmen Sie es zu Ihrem örtlichen Fachhändler mit. Im Telekommunikationsfachhandel werden Sie nicht nur zu den Tarifen ausführlich beraten, sondern auch zu passenden Produkten und zur Rufnummernmitnahme