All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen mit Kundeninformationen

Inhalts­ver­zeich­nis

  1. Gel­tungs­be­reich
  2. Ver­trags­schluss
  3. Wider­rufs­recht
  4. Prei­se und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Ver­trags­dau­er und Ver­trags­be­en­di­gung bei Abonnementverträgen
  7. Eigen­tums­vor­be­halt
  8. Män­gel­haf­tung (Gewähr­leis­tung)
  9. Haf­tung
  10. Beson­de­re Bedin­gun­gen für die Ver­ar­bei­tung von Waren nach bestimm­ten Vor­ga­ben des Kunden
  11. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Montage-/Einbauleistungen
  12. Ein­lö­sung von Aktionsgutscheinen
  13. Anwend­ba­res Recht
  14. Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

1) Gel­tungs­be­reich

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend “AGB”) des Andre­as Dötsch, han­delnd unter “MultiMedia-Store” (nach­fol­gend “Ver­käu­fer”), gel­ten für alle Ver­trä­ge über die Lie­fe­rung von Waren, die ein Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer (nach­fol­gend „Kun­de“) mit dem Ver­käu­fer hin­sicht­lich der vom Ver­käu­fer in sei­nem Online-Shop dar­ge­stell­ten Waren abschließt. Hier­mit wird der Ein­be­zie­hung von eige­nen Bedin­gun­gen des Kun­den wider­spro­chen, es sei denn, es ist etwas ande­res vereinbart.

1.2 Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen. Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser AGB ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

1.3 Gegen­stand des Ver­tra­ges kann – je nach Pro­dukt­be­schrei­bung des Ver­käu­fers – sowohl der Bezug von Waren im Wege einer Ein­mal­lie­fe­rung als auch der Bezug von Waren im Wege einer dau­er­haf­ten Lie­fe­rung (nach­fol­gend „Abon­ne­ment­ver­trag“) sein. Beim Abon­ne­ment­ver­trag ver­pflich­tet sich der Ver­käu­fer, dem Kun­den die ver­trag­lich geschul­de­te Ware für die Dau­er der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit in den ver­trag­lich geschul­de­ten Zeit­in­ter­val­len zu liefern.

1.4 Bestand­tei­le des dar­ge­stell­ten Sor­ti­ments des Ver­käu­fers kön­nen – je nach Pro­dukt­be­schrei­bung des Ver­käu­fers – mit dem Abschluss eines Ver­tra­ges über die Erbrin­gung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen (nach­fol­gend „Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trag“) mit einem Dritt­an­bie­ter (nach­fol­gend „Ser­vice­pro­vi­der“) ver­bun­den sein. In die­sem Fall hängt der Bestand des Ver­tra­ges mit dem Ver­käu­fer vom Abschluss eines Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­tra­ges mit dem Ser­vice­pro­vi­der und davon ab, dass der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trag vom Kun­den nicht wider­ru­fen wird. Für den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trag gel­ten die ent­spre­chen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sowie ggf. hier­von abwei­chen­de Ver­trags­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Ser­vice­pro­vi­ders. Der Ver­käu­fer tritt für sol­che Ver­trä­ge ledig­lich als Ver­mitt­ler auf.

2) Ver­trags­schluss

2.1 Die im Online-Shop des Ver­käu­fers ent­hal­te­nen Pro­dukt­be­schrei­bun­gen stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Ange­bo­te sei­tens des Ver­käu­fers dar, son­dern die­nen zur Abga­be eines ver­bind­li­chen Ange­bots durch den Kunden.

2.2 Der Kun­de kann das Ange­bot über das in den Online-Shop des Ver­käu­fers inte­grier­te Online-Bestellformular abge­ben. Dabei gibt der Kun­de, nach­dem er die aus­ge­wähl­ten Waren in den vir­tu­el­len Waren­korb gelegt und den elek­tro­ni­schen Bestell­pro­zess durch­lau­fen hat, durch Kli­cken des den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­tons ein recht­lich ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot in Bezug auf die im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren ab. Fer­ner kann der Kun­de das Ange­bot auch tele­fo­nisch, per E‑Mail oder pos­ta­lisch gegen­über dem Ver­käu­fer abgeben.

2.3 Der Ver­käu­fer kann das Ange­bot des Kun­den inner­halb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kun­den eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder eine Auf­trags­be­stä­ti­gung in Text­form (Fax oder E‑Mail) über­mit­telt, wobei inso­weit der Zugang der Auf­trags­be­stä­ti­gung beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er dem Kun­den die bestell­te Ware lie­fert, wobei inso­weit der Zugang der Ware beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er den Kun­den nach Abga­be von des­sen Bestel­lung zur Zah­lung auffordert.

Lie­gen meh­re­re der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven vor, kommt der Ver­trag in dem Zeit­punkt zustan­de, in dem eine der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven zuerst ein­tritt. Die Frist zur Annah­me des Ange­bots beginnt am Tag nach der Absen­dung des Ange­bots durch den Kun­den zu lau­fen und endet mit dem Ablauf des fünf­ten Tages, wel­cher auf die Absen­dung des Ange­bots folgt. Nimmt der Ver­käu­fer das Ange­bot des Kun­den inner­halb vor­ge­nann­ter Frist nicht an, so gilt dies als Ableh­nung des Ange­bots mit der Fol­ge, dass der Kun­de nicht mehr an sei­ne Wil­lens­er­klä­rung gebun­den ist.

2.4 Bei Aus­wahl einer von Pay­Pal ange­bo­te­nen Zah­lungs­art erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über den Zah­lungs­dienst­leis­ter Pay­Pal (Euro­pe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Bou­le­vard Roy­al, L‑2449 Luxem­bourg (im Fol­gen­den: „Pay­Pal“), unter Gel­tung der PayPal-Nutzungsbedingungen, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kun­de nicht über ein PayPal-Konto ver­fügt – unter Gel­tung der Bedin­gun­gen für Zah­lun­gen ohne PayPal-Konto, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kun­de mit­tels einer im Online-Bestellvorgang aus­wähl­ba­ren von Pay­Pal ange­bo­te­nen Zah­lungs­art, erklärt der Ver­käu­fer schon jetzt die Annah­me des Ange­bots des Kun­den in dem Zeit­punkt, in dem der Kun­de den den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­ton anklickt.

2.5 Bei der Abga­be eines Ange­bots über das Online-Bestellformular des Ver­käu­fers wird der Ver­trags­text nach dem Ver­trags­schluss vom Ver­käu­fer gespei­chert und dem Kun­den nach Absen­dung von des­sen Bestel­lung in Text­form (z. B. E‑Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Zugäng­lich­ma­chung des Ver­trags­tex­tes durch den Ver­käu­fer erfolgt nicht. Sofern der Kun­de vor Absen­dung sei­ner Bestel­lung ein Nut­zer­kon­to im Online-Shop des Ver­käu­fers ein­ge­rich­tet hat, wer­den die Bestell­da­ten auf der Web­site des Ver­käu­fers archi­viert und kön­nen vom Kun­den über des­sen pass­wort­ge­schütz­tes Nut­zer­kon­to unter Anga­be der ent­spre­chen­den Login-Daten kos­ten­los abge­ru­fen werden.

2.6 Vor ver­bind­li­cher Abga­be der Bestel­lung über das Online-Bestellformular des Ver­käu­fers kann der Kun­de mög­li­che Ein­ga­be­feh­ler durch auf­merk­sa­mes Lesen der auf dem Bild­schirm dar­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen erken­nen. Ein wirk­sa­mes tech­ni­sches Mit­tel zur bes­se­ren Erken­nung von Ein­ga­be­feh­lern kann dabei die Ver­grö­ße­rungs­funk­ti­on des Brow­sers sein, mit deren Hil­fe die Dar­stel­lung auf dem Bild­schirm ver­grö­ßert wird. Sei­ne Ein­ga­ben kann der Kun­de im Rah­men des elek­tro­ni­schen Bestell­pro­zes­ses so lan­ge über die übli­chen Tastatur- und Maus­funk­tio­nen kor­ri­gie­ren, bis er den den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­ton anklickt.

2.7 Für den Ver­trags­schluss ste­hen die deut­sche und die eng­li­sche Spra­che zur Verfügung.

2.8 Die Bestell­ab­wick­lung und Kon­takt­auf­nah­me fin­den in der Regel per E‑Mail und auto­ma­ti­sier­ter Bestell­ab­wick­lung statt. Der Kun­de hat sicher­zu­stel­len, dass die von ihm zur Bestell­ab­wick­lung ange­ge­be­ne E‑Mail-Adresse zutref­fend ist, so dass unter die­ser Adres­se die vom Ver­käu­fer ver­sand­ten E‑Mails emp­fan­gen wer­den kön­nen. Ins­be­son­de­re hat der Kun­de bei dem Ein­satz von SPAM-Filtern sicher­zu­stel­len, dass alle vom Ver­käu­fer oder von die­sem mit der Bestell­ab­wick­lung beauf­trag­ten Drit­ten ver­sand­ten E‑Mails zuge­stellt wer­den können.

3) Wider­rufs­recht

3.1 Ver­brau­chern steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu.

3.2 Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der Wider­rufs­be­leh­rung des Verkäufers.

4) Prei­se und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Pro­dukt­be­schrei­bung des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt, han­delt es sich bei den ange­ge­be­nen Prei­sen um Gesamt­prei­se, die die gesetz­li­che Umsatz­steu­er ent­hal­ten. Gege­be­nen­falls zusätz­lich anfal­len­de Liefer- und Ver­sand­kos­ten wer­den in der jewei­li­gen Pro­dukt­be­schrei­bung geson­dert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kun­den im Online-Shop des Ver­käu­fers mitgeteilt.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lie­fe­rung von Waren erfolgt auf dem Ver­sand­weg an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist.

5.2 Bei Abon­ne­ment­ver­trä­gen hat der Kun­de dem Ver­käu­fer Ände­run­gen der Lie­fer­an­schrift unver­züg­lich mitzuteilen.

5.3 Schei­tert die Zustel­lung der Ware aus Grün­den, die der Kun­de zu ver­tre­ten hat, trägt der Kun­de die dem Ver­käu­fer hier­durch ent­ste­hen­den ange­mes­se­nen Kos­ten. Dies gilt im Hin­blick auf die Kos­ten für die Hin­sen­dung nicht, wenn der Kun­de sein Wider­rufs­recht wirk­sam aus­übt. Für die Rück­sen­de­kos­ten gilt bei wirk­sa­mer Aus­übung des Wider­rufs­rechts durch den Kun­den die in der Wider­rufs­be­leh­rung des Ver­käu­fers hier­zu getrof­fe­ne Regelung.

5.4 Han­delt der Kun­de als Unter­neh­mer, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat. Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware grund­sätz­lich erst mit Über­ga­be der Ware an den Kun­den oder eine emp­fangs­be­rech­tig­te Per­son über. Abwei­chend hier­von geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auch bei Ver­brau­chern bereits auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat, wenn der Kun­de den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer oder die sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­te Per­son oder Anstalt mit der Aus­füh­rung beauf­tragt und der Ver­käu­fer dem Kun­den die­se Per­son oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.5 Der Ver­käu­fer behält sich das Recht vor, im Fal­le nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­fe­rung nicht vom Ver­käu­fer zu ver­tre­ten ist und die­ser mit der gebo­te­nen Sorg­falt ein kon­kre­tes Deckungs­ge­schäft mit dem Zulie­fe­rer abge­schlos­sen hat. Der Ver­käu­fer wird alle zumut­ba­ren Anstren­gun­gen unter­neh­men, um die Ware zu beschaf­fen. Im Fal­le der Nicht­ver­füg­bar­keit oder der nur teil­wei­sen Ver­füg­bar­keit der Ware wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert und die Gegen­leis­tung unver­züg­lich erstattet.

5.6 Bei Selbst­ab­ho­lung infor­miert der Ver­käu­fer den Kun­den zunächst per E‑Mail dar­über, dass die von ihm bestell­te Ware zur Abho­lung bereit steht. Nach Erhalt die­ser E‑Mail kann der Kun­de die Ware nach Abspra­che mit dem Ver­käu­fer am Sitz des Ver­käu­fers abho­len. In die­sem Fall wer­den kei­ne Ver­sand­kos­ten berechnet.

6) Ver­trags­dau­er und Ver­trags­be­en­di­gung bei Abonnementverträgen

6.1 Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund liegt vor, wenn dem kün­di­gen­den Teil unter Berück­sich­ti­gung aller Umstän­de des Ein­zel­falls und unter Abwä­gung der bei­der­sei­ti­gen Inter­es­sen die Fort­set­zung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses bis zur ver­ein­bar­ten Been­di­gung oder bis zum Ablauf einer Kün­di­gungs­frist nicht zuge­mu­tet wer­den kann.

6.2 Kün­di­gun­gen haben schrift­lich oder in Text­form (z. B. per E‑Mail) zu erfolgen.

7) Eigen­tums­vor­be­halt

7.1 Gegen­über Ver­brau­chern behält sich der Ver­käu­fer bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des geschul­de­ten Kauf­prei­ses das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware vor.

7.2 Gegen­über Unter­neh­mern behält sich der Ver­käu­fer bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware vor.

7.3 Han­delt der Kun­de als Unter­neh­mer, so ist er zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­be­trieb berech­tigt. Sämt­li­che hier­aus ent­ste­hen­den For­de­run­gen gegen Drit­te tritt der Kun­de in Höhe des jewei­li­gen Rech­nungs­wer­tes (ein­schließ­lich Umsatz­steu­er) im Vor­aus an den Ver­käu­fer ab. Die­se Abtre­tung gilt unab­hän­gig davon, ob die Vor­be­halts­wa­re ohne oder nach Ver­ar­bei­tung wei­ter­ver­kauft wor­den ist. Der Kun­de bleibt zur Ein­zie­hung der For­de­run­gen auch nach der Abtre­tung ermäch­tigt. Die Befug­nis des Ver­käu­fers, die For­de­run­gen selbst ein­zu­zie­hen, bleibt davon unbe­rührt. Der Ver­käu­fer wird jedoch die For­de­run­gen nicht ein­zie­hen, solan­ge der Kun­de sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen dem Ver­käu­fer gegen­über nach­kommt, nicht in Zah­lungs­ver­zug gerät und kein Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens gestellt ist.

8) Män­gel­haf­tung (Gewähr­leis­tung)

Ist die Kauf­sa­che man­gel­haft, gel­ten die Vor­schrif­ten der gesetz­li­chen Män­gel­haf­tung. Hier­von abwei­chend gilt:

8.1 Han­delt der Kun­de als Unternehmer,

  • hat der Ver­käu­fer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neu­en Waren die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware;
  • sind bei gebrauch­ten Waren die Rech­te und Ansprü­che wegen Män­geln grund­sätz­lich ausgeschlossen;
  • beginnt die Ver­jäh­rung nicht erneut, wenn im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Ersatz­lie­fe­rung erfolgt.

8.2 Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, gilt bei gebrauch­ten Waren mit der Ein­schrän­kung der nach­fol­gen­den Zif­fer: Män­gel­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen, wenn der Man­gel erst nach Ablauf eines Jah­res ab Ablie­fe­rung der Ware auf­tritt. Män­gel, die inner­halb eines Jah­res ab Ablie­fe­rung der Ware auf­tre­ten, kön­nen inner­halb der gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­frist gel­tend gemacht werden.

8.3 Die in den vor­ste­hen­den Zif­fern gere­gel­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und Frist­ver­kür­zun­gen gel­ten nicht

  • für Sachen, die ent­spre­chend ihrer übli­chen Ver­wen­dungs­wei­se für ein Bau­werk ver­wen­det wor­den sind und des­sen Man­gel­haf­tig­keit ver­ur­sacht haben,
  • für Schadensersatz- und Auf­wen­dungs­er­satz­an­sprü­che des Kun­den, sowie
  • für den Fall, dass der Ver­käu­fer den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat.

8.4 Dar­über hin­aus gilt für Unter­neh­mer, dass die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten für den Rück­griffs­an­spruch nach § 445b BGB unbe­rührt bleiben.

8.5 Han­delt der Kun­de als Kauf­mann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kauf­män­ni­sche Untersuchungs- und Rüge­pflicht gemäß § 377 HGB. Unter­lässt der Kun­de die dort gere­gel­ten Anzei­ge­pflich­ten, gilt die Ware als genehmigt.

8.6 Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, so wird er gebe­ten, ange­lie­fer­te Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schä­den bei dem Zustel­ler zu rekla­mie­ren und den Ver­käu­fer hier­von in Kennt­nis zu set­zen. Kommt der Kun­de dem nicht nach, hat dies kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf sei­ne gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Mängelansprüche.

8.7 Der Ver­käu­fer haf­tet nicht für Män­gel bei der Durch­füh­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­tra­ges, für die aus­schließ­lich der jewei­li­ge Ser­vice­pro­vi­der ver­ant­wort­lich ist. Inso­weit gel­ten die ent­spre­chen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sowie ggf. hier­von abwei­chen­de Ver­trags­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Serviceproviders.

9) Haf­tung

Der Ver­käu­fer haf­tet dem Kun­den aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Schadens- und Auf­wen­dungs­er­satz wie folgt:

9.1 Der Ver­käu­fer haf­tet aus jedem Rechts­grund uneingeschränkt

  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
  • auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
  • auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Ver­letzt der Ver­käu­fer fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Ver­käu­fer nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

9.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Ver­käu­fers ausgeschlossen.

9.4 Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Ver­käu­fers für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

10) Beson­de­re Bedin­gun­gen für die Ver­ar­bei­tung von Waren nach bestimm­ten Vor­ga­ben des Kunden

10.1 Schul­det der Ver­käu­fer nach dem Inhalt des Ver­tra­ges neben der Waren­lie­fe­rung auch die Ver­ar­bei­tung der Ware nach bestimm­ten Vor­ga­ben des Kun­den, hat der Kun­de dem Ver­käu­fer alle für die Ver­ar­bei­tung erfor­der­li­chen Inhal­te wie Tex­te, Bil­der oder Gra­fi­ken in den vom Ver­käu­fer vor­ge­ge­be­nen Datei­for­ma­ten, For­ma­tie­run­gen, Bild- und Datei­grö­ßen zur Ver­fü­gung zu stel­len und ihm die hier­für erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te ein­zu­räu­men. Für die Beschaf­fung und den Rech­te­er­werb an die­sen Inhal­ten ist allein der Kun­de ver­ant­wort­lich. Der Kun­de erklärt und über­nimmt die Ver­ant­wor­tung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Ver­käu­fer über­las­se­nen Inhal­te zu nut­zen. Er trägt ins­be­son­de­re dafür Sor­ge, dass hier­durch kei­ne Rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den, ins­be­son­de­re Urheber‑, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

10.2 Der Kun­de stellt den Ver­käu­fer von Ansprü­chen Drit­ter frei, die die­se im Zusam­men­hang mit einer Ver­let­zung ihrer Rech­te durch die ver­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Inhal­te des Kun­den durch den Ver­käu­fer die­sem gegen­über gel­tend machen kön­nen. Der Kun­de über­nimmt hier­bei auch die ange­mes­se­nen Kos­ten der not­wen­di­gen Rechts­ver­tei­di­gung ein­schließ­lich aller Gerichts- und Anwalts­kos­ten in gesetz­li­cher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechts­ver­let­zung vom Kun­den nicht zu ver­tre­ten ist. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, dem Ver­käu­fer im Fal­le einer Inan­spruch­nah­me durch Drit­te unver­züg­lich, wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig alle Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die für die Prü­fung der Ansprü­che und eine Ver­tei­di­gung erfor­der­lich sind.

10.3 Der Ver­käu­fer behält sich vor, Ver­ar­bei­tungs­auf­trä­ge abzu­leh­nen, wenn die vom Kun­den hier­für über­las­se­nen Inhal­te gegen gesetz­li­che oder behörd­li­che Ver­bo­te oder gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßen. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Über­las­sung ver­fas­sungs­feind­li­cher, ras­sis­ti­scher, frem­den­feind­li­cher, dis­kri­mi­nie­ren­der, belei­di­gen­der, Jugend gefähr­den­der und/oder Gewalt ver­herr­li­chen­der Inhalte.

11) Beson­de­re Bedin­gun­gen für Montage-/Einbauleistungen

Schul­det der Ver­käu­fer nach dem Inhalt des Ver­tra­ges neben der Waren­lie­fe­rung auch die Mon­ta­ge bzw. den Ein­bau der Ware beim Kun­den sowie ggf. ent­spre­chen­de Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men (z. B. Auf­maß), so gilt hier­für Folgendes:

11.1 Der Ver­käu­fer erbringt sei­ne Leis­tun­gen nach sei­ner Wahl in eige­ner Per­son oder durch qua­li­fi­zier­tes, von ihm aus­ge­wähl­tes Per­so­nal. Dabei kann sich der Ver­käu­fer auch der Leis­tun­gen Drit­ter (Sub­un­ter­neh­mer) bedie­nen, die in sei­nem Auf­trag tätig wer­den. Sofern sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt, hat der Kun­de kei­nen Anspruch auf Aus­wahl einer bestimm­ten Per­son zur Durch­füh­rung der gewünsch­ten Dienstleistung.

11.2 Der Kun­de hat dem Ver­käu­fer die für die Erbrin­gung der geschul­de­ten Dienst­leis­tung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß zur Ver­fü­gung zu stel­len, sofern deren Beschaf­fung nach dem Inhalt des Ver­tra­ges nicht in den Pflich­ten­kreis des Ver­käu­fers fällt.

11.3 Der Ver­käu­fer wird sich nach Ver­trags­schluss mit dem Kun­den in Ver­bin­dung set­zen, um mit die­sem einen Ter­min für die geschul­de­te Leis­tung zu ver­ein­ba­ren. Der Kun­de trägt dafür Sor­ge, dass der Ver­käu­fer bzw. das von die­sem beauf­trag­te Per­so­nal zum ver­ein­bar­ten Ter­min Zugang zu den betref­fen­den Ein­rich­tun­gen des Kun­den hat.

11.4 Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware geht erst mit der Been­di­gung der Mon­ta­ge­ar­bei­ten und der Über­ga­be an den Kun­den auf den Kun­den über.

12) Ein­lö­sung von Aktionsgutscheinen

12.1 Gut­schei­ne, die vom Ver­käu­fer im Rah­men von Wer­be­ak­tio­nen mit einer bestimm­ten Gül­tig­keits­dau­er unent­gelt­lich aus­ge­ge­ben wer­den und die vom Kun­den nicht käuf­lich erwor­ben wer­den kön­nen (nach­fol­gend “Akti­ons­gut­schei­ne”), kön­nen nur im Online-Shop des Ver­käu­fers und nur im ange­ge­be­nen Zeit­raum ein­ge­löst werden.

12.2 Ein­zel­ne Pro­duk­te kön­nen von der Gut­schein­ak­ti­on aus­ge­schlos­sen sein, sofern sich eine ent­spre­chen­de Ein­schrän­kung aus dem Inhalt des Akti­ons­gut­scheins ergibt.

12.3 Akti­ons­gut­schei­ne kön­nen nur vor Abschluss des Bestell­vor­gangs ein­ge­löst wer­den. Eine nach­träg­li­che Ver­rech­nung ist nicht möglich.

12.4 Bei einer Bestel­lung kön­nen auch meh­re­re Akti­ons­gut­schei­ne ein­ge­löst werden.

12.5 Der Waren­wert muss min­des­tens dem Betrag des Akti­ons­gut­scheins ent­spre­chen. Etwa­iges Rest­gut­ha­ben wird vom Ver­käu­fer nicht erstattet.

12.6 Reicht der Wert des Akti­ons­gut­scheins zur Deckung der Bestel­lung nicht aus, kann zur Beglei­chung des Dif­fe­renz­be­tra­ges eine der übri­gen vom Ver­käu­fer ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten gewählt werden.

12.7 Das Gut­ha­ben eines Akti­ons­gut­scheins wird weder in Bar­geld aus­ge­zahlt noch verzinst.

12.8 Der Akti­ons­gut­schein wird nicht erstat­tet, wenn der Kun­de die mit dem Akti­ons­gut­schein ganz oder teil­wei­se bezahl­te Ware im Rah­men sei­nes gesetz­li­chen Wider­rufs­rechts zurückgibt.

12.9 Der Akti­ons­gut­schein ist nur für die Ver­wen­dung durch die auf ihm benann­te Per­son bestimmt. Eine Über­tra­gung des Akti­ons­gut­scheins auf Drit­te ist aus­ge­schlos­sen. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, jedoch nicht ver­pflich­tet, die mate­ri­el­le Anspruchs­be­rech­ti­gung des jewei­li­gen Gut­schein­in­ha­bers zu prüfen.

13) Anwend­ba­res Recht

Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Waren. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.

14) Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

14.1 Die EU-Kommission stellt im Inter­net unter fol­gen­dem Link eine Platt­form zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die­se Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten aus Online-Kauf- oder Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen, an denen ein Ver­brau­cher betei­ligt ist.

14.2 Der Ver­käu­fer ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.

© IT-Recht Kanzlei

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Ver­si­on: 202008041000

Was unse­re Kun­den sagen..

Bärbel Häring
Bärbel Häring
6. März, 2024.
Sehr gute Beratung, verständlich erklärt .Weiter so. Danke.
Ronald Häring
Ronald Häring
5. März, 2024.
Ein weiteres mal erstklassige Beratung und Ausführung beim Computer-Kauf. Anstecken, einige Einstellungen vornehmen, läuft. Vielen Dank.
Marion Kißling
Marion Kißling
5. März, 2024.
Wurde gut beraten, prima Team.
Anke Frech
Anke Frech
4. Januar, 2024.
Supertoller Service, sehr nett Herzliches Dankeschön sagt Familie frech
Alis Adi
Alis Adi
9. Dezember, 2023.
sehr gut
Birgit Schatz
Birgit Schatz
6. Dezember, 2023.
Das Gesamtpacket war super! NETTE und kompetente Bedienung!
Thomas Heyn
Thomas Heyn
10. November, 2023.
Komme immer wieder gern.
Milan Kruspe
Milan Kruspe
7. November, 2023.
Nette und umfangreiche Beratung. Haben immer ein offenes Ohr. Sehr zu empfehlen.
Joel Kröber
Joel Kröber
13. Oktober, 2023.
Ich hatte zwei Probleme mit meinem Laptop und bin in einen laden gegangen der Gefühlt kaum plan hatte und mir nicht wirklich helfen wollte. Da dies nicht zufriedenstellend war suchte ich den nächstem auf (Der dieser ist) hier hatte ich kaum mein das erste Problem zu ende erklärt bekamen ich eine klare und für mich verständliche Antwort leider mit der Aussage das er diese nicht beheben kann da er die technischen Mittel nicht hat. Er verwies auf den laden in dem ich zuerst war da dieser in Erfurt eine Werkstatt für dieses spezielle Problem hat wohl wissend das er nichts daran verdient. Auch auf mein zweites Problem war Schell eine Antwort gefunden. Jeder der ein Problem mit seinem PC hat ist hier mehr als sehr gut aufgehoben.

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