Festnetz- und Mobil­funk­ver­trag wer­den übersichtlicher

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Festnetz- und Mobil­funk­ver­trag wer­den übersichtlicher

Wis­sen Sie, wie schnell Ihre Inter­net­ver­bin­dung zuhau­se ist? Oder wann die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit für Ihren Mobil­funk­ver­trag aus­läuft? Nein? Dann sind Sie kei­ne Aus­nah­me. Ab dem 1. Juni 2017 macht es eine Ver­ord­nung Ver­brau­chern leich­ter, an die­se Infor­ma­tio­nen zu kommen. 

Denn ab dem Zeit­punkt müs­sen Ver­trags­in­for­ma­tio­nen zu Mobilfunk- und Fest­netz­an­schlüs­sen mit Inter­net­ver­bin­dun­gen ein­fa­cher gestal­tet sein. Die Bun­des­netz­agen­tur hat im Febru­ar Vor­ga­ben für Anbie­ter von Inter­net­zu­gangs­diens­ten ver­öf­fent­licht, damit deren Ange­bo­te leich­ter ver­gleich­bar wer­den. Die Anbie­ter müs­sen künf­tig für jedes Pro­dukt ein Infor­ma­ti­ons­blatt bereit­stel­len, das alle wesent­li­chen Leistungs- und Ver­trags­in­hal­te über­sicht­lich dar­stellt. Damit die Infor­ma­tio­nen schnell zu lesen und zu ver­ste­hen sind, soll das Blatt maxi­mal eine Sei­te lang sein.

Das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt muss zum Bei­spiel genaue Anga­ben über

  • die ver­füg­ba­ren Datenübertragungsraten,
  • die Ver­trags­lauf­zei­ten,
  • die Ver­län­ge­rung oder Kün­di­gung des Vertrags
  • sowie die Kos­ten enthalten.

Kün­di­gungs­fris­ten auf der Rechnung

In der monat­li­chen Rech­nung für den Festnetz- und den Mobil­funk­ver­trag müs­sen ab Dezem­ber 2017 unter ande­rem das Ende der Min­dest­ver­trags­lauf­zeit und die Kün­di­gungs­frist auf­ge­führt wer­den. Außer­dem müs­sen die Anbie­ter auf die Mög­lich­keit zur Über­prü­fung der Internet-Geschwindigkeit hin­wei­sen, bei­spiels­wei­se auf das Mess­an­ge­bot der Bun­des­netz­agen­tur unter www.breitbandmessung.de. Ein Blick auf die Rech­nung erin­nert Kun­den dann dar­an, vor dem Ablauf der Kün­di­gungs­frist zu prü­fen, ob es für das glei­che Geld inzwi­schen eine schnel­le­re Inter­net­ver­bin­dung oder einen ande­ren güns­ti­ge­ren Tarif gibt.

Wer sich bei der Tarif­wahl unter­stüt­zen las­sen möch­te, nimmt die Rech­nung und das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt zur Tarif­be­ra­tung beim loka­len Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­fach­han­del mit. Gemein­sam mit den Spe­zia­lis­ten vor Ort kann dann eine fun­dier­te Ent­schei­dung getrof­fen wer­den, ob es sinn­voll ist, den jewei­li­gen Ver­trag zu ver­län­gern oder zu einem ande­ren Anbie­ter zu wech­seln. Das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt und die detail­lier­te­ren Anga­ben zur Kün­di­gungs­frist wer­den es Kun­den erleich­tern, Internet- und Tele­fon­ta­ri­fe unter­schied­li­cher Anbie­ter zu ver­glei­chen und zu güns­ti­ge­ren Pro­duk­ten zu wechseln.

Tipp 1: Legen Sie das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt für Ihre Inter­net­ver­bin­dung zu den Vertrags- und Rech­nungs­un­ter­la­gen, damit sie nach­se­hen kön­nen, wie schnell Ihre Inter­net­ver­bin­dung ist (Daten­über­tra­gungs­ra­te).

Tipp 2: Sie kön­nen selbst die Geschwin­dig­keit Ihres Inter­net­an­schlus­ses prü­fen. Gehen Sie dazu bei­spiels­wei­se auf www.breitbandmessung.de und fol­gen Sie Schritt für Schritt der Anlei­tung. Die Breit­band­mes­sung steht auch als App für Smart­phones zur Verfügung.

 

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