Wissen Sie, wie schnell Ihre Internetverbindung zuhause ist? Oder wann die Mindestvertragslaufzeit für Ihren Mobilfunkvertrag ausläuft? Nein? Dann sind Sie keine Ausnahme. Ab dem 1. Juni 2017 macht es eine Verordnung Verbrauchern leichter, an diese Informationen zu kommen.
Denn ab dem Zeitpunkt müssen Vertragsinformationen zu Mobilfunk- und Festnetzanschlüssen mit Internetverbindungen einfacher gestaltet sein. Die Bundesnetzagentur hat im Februar Vorgaben für Anbieter von Internetzugangsdiensten veröffentlicht, damit deren Angebote leichter vergleichbar werden. Die Anbieter müssen künftig für jedes Produkt ein Informationsblatt bereitstellen, das alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich darstellt. Damit die Informationen schnell zu lesen und zu verstehen sind, soll das Blatt maximal eine Seite lang sein.
Das Produktinformationsblatt muss zum Beispiel genaue Angaben über
- die verfügbaren Datenübertragungsraten,
- die Vertragslaufzeiten,
- die Verlängerung oder Kündigung des Vertrags
- sowie die Kosten enthalten.
Kündigungsfristen auf der Rechnung
In der monatlichen Rechnung für den Festnetz- und den Mobilfunkvertrag müssen ab Dezember 2017 unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist aufgeführt werden. Außerdem müssen die Anbieter auf die Möglichkeit zur Überprüfung der Internet-Geschwindigkeit hinweisen, beispielsweise auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de. Ein Blick auf die Rechnung erinnert Kunden dann daran, vor dem Ablauf der Kündigungsfrist zu prüfen, ob es für das gleiche Geld inzwischen eine schnellere Internetverbindung oder einen anderen günstigeren Tarif gibt.
Wer sich bei der Tarifwahl unterstützen lassen möchte, nimmt die Rechnung und das Produktinformationsblatt zur Tarifberatung beim lokalen Telekommunikationsfachhandel mit. Gemeinsam mit den Spezialisten vor Ort kann dann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob es sinnvoll ist, den jeweiligen Vertrag zu verlängern oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das Produktinformationsblatt und die detaillierteren Angaben zur Kündigungsfrist werden es Kunden erleichtern, Internet- und Telefontarife unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen und zu günstigeren Produkten zu wechseln.
Tipp 1: Legen Sie das Produktinformationsblatt für Ihre Internetverbindung zu den Vertrags- und Rechnungsunterlagen, damit sie nachsehen können, wie schnell Ihre Internetverbindung ist (Datenübertragungsrate).
Tipp 2: Sie können selbst die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses prüfen. Gehen Sie dazu beispielsweise auf www.breitbandmessung.de und folgen Sie Schritt für Schritt der Anleitung. Die Breitbandmessung steht auch als App für Smartphones zur Verfügung.