Kos­ten für Anru­fe ins EU-Ausland sind gedeckelt

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Kos­ten für Anru­fe ins EU-Ausland sind gedeckelt

Eine gute Nach­richt für alle, die häu­fig Freun­de oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in ande­ren EU-Ländern anru­fen: Seit Mit­te Mai 2019 gel­ten Preis­ober­gren­zen für Tele­fo­na­te von Deutsch­land aus in ande­re EU-Länder. Wer einen Pau­schal­ta­rif für Aus­lands­te­le­fo­na­te hat, soll­te jetzt prü­fen, wel­che Vari­an­te güns­ti­ger ist: eine Flat­rate für Gesprä­che und SMS ins Aus­land oder die nut­zungs­ab­hän­gi­ge Abrech­nung nach Gesprächsminuten.

Seit vie­len Jah­ren sorgt die EU-Kommission dafür, dass das Tele­fo­nie­ren, das Sur­fen im Inter­net und das Ver­sen­den von SMS inner­halb der EU für Ver­brau­cher güns­ti­ger wird. So kön­nen EU-Bürgerinnen und ‑Bür­ger bei­spiels­wei­se seit Juni 2017 in ande­ren EU-Ländern zu den glei­chen Prei­sen tele­fo­nie­ren und sur­fen wie in ihrem Hei­mat­land. Die­ses Prin­zip wird auch “roam like at home” genannt.

Dar­in steckt der Fach­be­griff “Roa­ming”. Beim inter­na­tio­na­len Roa­ming nut­zen Kun­den ein frem­des Mobil­funk­netz in einem ande­ren Land. Wenn Deut­sche in ande­ren EU-Ländern Urlaub machen, pro­fi­tie­ren sie von die­sem Roa­ming zu Inlands­prei­sen (“roam like at home”), weil sie ihre Mobil­te­le­fo­ne in ande­ren EU-Ländern ohne zusätz­li­che Kos­ten ver­wen­den können.

Gebüh­ren­de­ckel für Fest­netz und Mobiltelefonie 

Mit­te Mai 2019 hat die EU Kos­ten­ober­gren­zen für Anru­fe und SMS von einem EU-Land in ein ande­res fest­ge­legt. Wenn bei­spiels­wei­se jemand, der in Deutsch­land lebt, sei­nen Freund in Frank­reich anruft, ist das ein Anruf inner­halb der EU. Der Fach­be­griff dafür lau­tet “Intra-EU-Kommunikation”. Für sol­che Anru­fe vom EU-Heimatland des Ver­brau­chers zu einer Tele­fon­num­mer in einem ande­ren EU-Land sind die Gebüh­ren jetzt gedeckelt.

Die­se Anru­fe dür­fen höchs­ten 19 Cent pro Minu­te kos­ten. Eine SMS darf höchs­tens sechs Cent kos­ten. Hin­zu kommt noch die jewei­li­ge Mehr­wert­steu­er, die in den EU-Ländern unter­schied­lich hoch ist. Addiert man die deut­sche Mehr­wert­steu­er in Höhe von 19 Pro­zent, erge­ben sich rein rech­ne­risch Preis­ober­gren­zen von 22,61 Cent pro Gesprächs­mi­nu­te und 7,14 Cent pro SMS. Das gilt für Anru­fe über das Fest­netz genau­so wie für Anru­fe mit dem Mobiltelefon.

Für wel­che Län­der gel­ten die neu­en Regeln?
Die Kos­ten­ober­gren­ze gilt für alle 28 EU-Länder sowie für Nor­we­gen, Island und Liech­ten­stein. Das Nach­bar­land Schweiz gehört nicht zur Euro­päi­schen Uni­on, des­we­gen gilt die neue Vor­schrift für die Intra-EU-Kommunikation dort nicht.

 Für wen gel­ten die Vorschriften?
Die Preis­ober­gren­ze ist auf den pri­va­ten Gebrauch, also auf Pri­vat­kun­den, begrenzt. Geschäfts­kun­den sind von die­ser Preis­re­ge­lung aus­ge­nom­men, da Anbie­ter häu­fig spe­zi­el­le Tari­fe anbie­ten, die für Geschäfts­kun­den beson­ders attrak­tiv sind.

Wel­che Beson­der­hei­ten gibt es noch?
Vie­le Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men bie­ten monat­li­che Pau­schal­ta­ri­fe für Tele­fo­na­te in ande­re Län­der an, die manch­mal als “Flat-Rate” bezeich­net wer­den. Für Tari­fe, bei denen Aus­lands­ge­sprä­che und SMS nicht nut­zungs­ab­hän­gig (pro Minu­te oder pro SMS), son­dern pau­schal berech­net wer­den, gel­ten die Preis­ober­gren­zen nicht.

Die Bun­des­netz­agen­tur weist dar­auf hin, dass Anbie­ter auch Prei­se ver­lan­gen kön­nen, die über die Höchst­gren­zen hin­aus­ge­hen, wenn Ver­brau­cher sol­chen Tari­fen aus­drück­lich zuge­stimmt haben. Kun­den, die häu­fig Aus­lands­ge­sprä­che füh­ren, soll­ten jetzt prü­fen, wel­cher Tarif für sie der güns­tigs­te ist.

Denn bei spe­zi­el­len Tari­fen tre­ten die neu­en Rege­lun­gen abhän­gig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Mona­ten auto­ma­tisch zum 15. Juli 2019 in Kraft. Es besteht aber auch die Mög­lich­keit, direkt kos­ten­frei in den gede­ckel­ten Tarif zu wech­seln. Wer sei­nen spe­zi­el­len Tarif bei­be­hal­ten will, muss dies sei­nem Tele­fon­an­bie­ter vor Frist­ab­lauf aus­drück­lich mitteilen.

Wenn Sie Fra­gen zu Ihrem Tele­fon­ta­rif haben und sich nicht sicher sind, wel­che Vari­an­te für Sie bes­ser ist, kön­nen Sie sich gern von uns bera­ten lassen.

Quel­len:

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19–2430_de.htm

https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/verbindungen-in-die-eu/bedeutung-preisobergrenze-eu-verbindungen

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Intra-EU/Intra-EU-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Intra-EU/FAQ/FAQ.html

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