Eine gute Nachricht für alle, die häufig Freunde oder Familienangehörige in anderen EU-Ländern anrufen: Seit Mitte Mai 2019 gelten Preisobergrenzen für Telefonate von Deutschland aus in andere EU-Länder. Wer einen Pauschaltarif für Auslandstelefonate hat, sollte jetzt prüfen, welche Variante günstiger ist: eine Flatrate für Gespräche und SMS ins Ausland oder die nutzungsabhängige Abrechnung nach Gesprächsminuten.
Seit vielen Jahren sorgt die EU-Kommission dafür, dass das Telefonieren, das Surfen im Internet und das Versenden von SMS innerhalb der EU für Verbraucher günstiger wird. So können EU-Bürgerinnen und ‑Bürger beispielsweise seit Juni 2017 in anderen EU-Ländern zu den gleichen Preisen telefonieren und surfen wie in ihrem Heimatland. Dieses Prinzip wird auch “roam like at home” genannt.
Darin steckt der Fachbegriff “Roaming”. Beim internationalen Roaming nutzen Kunden ein fremdes Mobilfunknetz in einem anderen Land. Wenn Deutsche in anderen EU-Ländern Urlaub machen, profitieren sie von diesem Roaming zu Inlandspreisen (“roam like at home”), weil sie ihre Mobiltelefone in anderen EU-Ländern ohne zusätzliche Kosten verwenden können.
Gebührendeckel für Festnetz und Mobiltelefonie
Mitte Mai 2019 hat die EU Kostenobergrenzen für Anrufe und SMS von einem EU-Land in ein anderes festgelegt. Wenn beispielsweise jemand, der in Deutschland lebt, seinen Freund in Frankreich anruft, ist das ein Anruf innerhalb der EU. Der Fachbegriff dafür lautet “Intra-EU-Kommunikation”. Für solche Anrufe vom EU-Heimatland des Verbrauchers zu einer Telefonnummer in einem anderen EU-Land sind die Gebühren jetzt gedeckelt.
Diese Anrufe dürfen höchsten 19 Cent pro Minute kosten. Eine SMS darf höchstens sechs Cent kosten. Hinzu kommt noch die jeweilige Mehrwertsteuer, die in den EU-Ländern unterschiedlich hoch ist. Addiert man die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, ergeben sich rein rechnerisch Preisobergrenzen von 22,61 Cent pro Gesprächsminute und 7,14 Cent pro SMS. Das gilt für Anrufe über das Festnetz genauso wie für Anrufe mit dem Mobiltelefon.
Für welche Länder gelten die neuen Regeln?
Die Kostenobergrenze gilt für alle 28 EU-Länder sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein. Das Nachbarland Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, deswegen gilt die neue Vorschrift für die Intra-EU-Kommunikation dort nicht.
Für wen gelten die Vorschriften?
Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, also auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen, da Anbieter häufig spezielle Tarife anbieten, die für Geschäftskunden besonders attraktiv sind.
Welche Besonderheiten gibt es noch?
Viele Telekommunikationsunternehmen bieten monatliche Pauschaltarife für Telefonate in andere Länder an, die manchmal als “Flat-Rate” bezeichnet werden. Für Tarife, bei denen Auslandsgespräche und SMS nicht nutzungsabhängig (pro Minute oder pro SMS), sondern pauschal berechnet werden, gelten die Preisobergrenzen nicht.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Anbieter auch Preise verlangen können, die über die Höchstgrenzen hinausgehen, wenn Verbraucher solchen Tarifen ausdrücklich zugestimmt haben. Kunden, die häufig Auslandsgespräche führen, sollten jetzt prüfen, welcher Tarif für sie der günstigste ist.
Denn bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli 2019 in Kraft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will, muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Telefontarif haben und sich nicht sicher sind, welche Variante für Sie besser ist, können Sie sich gern von uns beraten lassen.
Quellen:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19–2430_de.htm
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Intra-EU/Intra-EU-node.html