Die EU-Kommission hat die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft. Dennoch lauern noch Kostenfallen. Ein Überblick.
Seit 15. Juni 2017 wurden die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft. Der Ausdruck „Roaming“ bedeutet „herumwandern“ und bezieht sich auf die Nutzung des Smartphones im Ausland. Dafür fielen bisher zusätzliche Kosten an. Der Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU bedeutet, dass Sie nun in einem anderen EU-Land zum gleichen Tarif wie zuhause telefonieren, SMS senden oder surfen. Wenn Sie innerhalb des Reiselandes mobil telefonieren, von dort nach Deutschland oder in andere EU-Länder anrufen, zahlen sie den gleichen Preis wie in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Fakten zu Abschaffung der Zusatzgebühren im Überblick:
In welchen Ländern gilt die Abschaffung der Roaming-Gebühren?
In allen 28 EU-Staaten, zudem (bald) in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Passiert das automatisch oder muss ich das aktivieren?
Sie brauchen nichts zu unternehmen. Ihr Anbieter wird automatisch für das EU-Ausland keine weiteren Roaming-Aufschläge erheben. Die Telefonminuten, SMS oder das Datenvolumen, die Sie im EU-Ausland verbrauchen, werden nach ihrem jeweiligen Tarif berechnet, ganz so als ob Sie zuhause wären. Das bezeichnet die EU als „Roam like at Home“ (Roaming zu Inlandspreisen).
Wie lange kann ich im Ausland zu Inlandspreisen mein Smartphone nutzen?
Generell gilt: Solange Sie mehr Zeit in Deutschland verbringen als im EU-Ausland, steht Ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU das Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Ist das nicht der Fall, wird Ihr Mobilfunkanbieter Sie kontaktieren.
Gibt es auf Reisen eine mengenmäßige Beschränkung für die Nutzung von Sprach‑, SMS- und mobilen Datendiensten?
Wenn Ihr Mobilfunktarif unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand enthält, steht Ihnen das auch beim Roaming in der EU zu. Bei mobiler Datennutzung ist das anders. Wenn Ihr Vertrag in Deutschland unbegrenzte oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann Ihr Anbieter eine Obergrenze setzen. Wer sehr viel Datenvolumen verbraucht, muss dann zusätzlich bezahlen. Das wird als „Fair Use“ (angemessene Nutzung) bezeichnet. Der Anbieter muss Sie über die Obergrenze informieren.
Wenn Sie ein begrenztes Inklusivvolumen für mobiles Surfen haben, nehmen Sie es mit ins EU-Ausland. Ist es aufgebraucht, gelten die gleichen Bedingungen wie zu Hause, beispielsweise eine Drosselung der Geschwindigkeit.
Achtung: Trotz der Abschaffung der Roaming-Gebühren lauern einige Kostenfallen:
- Roaming im EU-Ausland ist zwar billiger geworden, nicht aber Gespräche von Deutschland ins Ausland. Telefonate ins Ausland kosten so viel wie bisher, dafür fallen in der Regel höhere Kosten an. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter oder im lokalen Fachhandel, zu welchen Konditionen Sie Auslandsgespräche führen können.
- Einige Mobilfunkanbieter bieten bei günstigen Tarifen kein Roaming an, sondern nur das Telefonieren im Inland. Bei solchen nationalen Tarifen können Sie Ihr Smartphone im Ausland gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzen. Es ist ratsam, dass Sie sich vor einer Reise erkundigen, ob in Ihrem Tarif Roaming enthalten ist. Lesen Sie dazu das Kleingedruckte Ihres Tarifvertrags. Unter Umständen kann es günstiger sein, den Tarif zu wechseln. Lassen Sie sich dazu von Ihrem lokalen Mobilfunk-Händler beraten.
- Die Schweiz ist nicht Teil der EU. In der Schweiz gelten die neuen EU-Roamingregeln nicht. Außerhalb der EU fallen für die Smartphone-Nutzung höhere Kosten an. Achten Sie außerhalb der EU darauf, das mobile Roaming auf Ihrem Smartphone auszuschalten, damit Sie nach der Reise keine hohe Mobilfunkrechnung erhalten. Alternativ können Sie sich im Fachhandel beraten lassen, welche günstigen Tarife es für das Nicht-EU-Land, in das Sie reisen, gibt.
- Auf Fähren oder auf Kreuzfahrtschiffen kann es sein, dass das Roaming zu Inlandspreisen nicht gilt. Der Wegfall der EU-Roaming-Gebühren bezieht sich nämlich nur auf terrestrische Mobilfunknetze. Sobald die Dienste auf anderem Weg, zum Beispiel über Satellitensysteme, zur Verfügung gestellt werden, unterliegen sie nicht der neuen EU-Regelung und können sehr teuer sein.
- Fair-Use-Regel: Damit Verbraucher sich nicht einfach den billigsten Mobilfunk-Anbieter in Europa aussuchen, um mit dessen SIM-Karte in der ganzen EU günstig zu telefonieren, gibt es die Fair-Use-Regel. Das heißt, Anbieter können überprüfen, wie häufig Kunden in den letzten vier Monaten das Roaming genutzt haben. Wer sich in dieser Zeitspanne mehr im EU-Ausland als im Inland aufgehalten hat und dort häufig Mobilfunkdienste genutzt hat, wird vom Anbieter gewarnt und darauf hingewiesen, dass zusätzliche Aufschläge berechnet werden. Hier gelten Obergrenzen: 3,2 Cent pro Minute bei Telefonaten, 1 Cent pro SMS und 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen.
Wenn Sie Fragen zu den neuen EU-Roaming-Gebühren haben oder sich generell über Telefontarife für Auslandsgespräche informieren wollen, wenden Sie sich an Ihren lokalen Telekommunikations-Fachhandel. Gerade wenn Sie häufig in ein bestimmtes Land telefonieren, kann es sinnvoll sein, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Kosten dafür zu senken.
Wir geben Ihnen gern mehr Information, besuchen Sie uns im Shop.