Vor­sicht vor Kos­ten­fal­len beim Roaming

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Vor­sicht vor Kos­ten­fal­len beim Roaming

Die EU-Kommission hat die Roaming-Gebühren in der EU abge­schafft. Den­noch lau­ern noch Kos­ten­fal­len. Ein Überblick.

Seit 15. Juni 2017 wur­den die Roaming-Gebühren in der EU abge­schafft. Der Aus­druck „Roa­ming“ bedeu­tet „her­um­wan­dern“ und bezieht sich auf die Nut­zung des Smart­phones im Aus­land. Dafür fie­len bis­her zusätz­li­che Kos­ten an. Der Weg­fall der Roaming-Gebühren in der EU bedeu­tet, dass Sie nun in einem ande­ren EU-Land zum glei­chen Tarif wie zuhau­se tele­fo­nie­ren, SMS sen­den oder sur­fen. Wenn Sie inner­halb des Rei­se­lan­des mobil tele­fo­nie­ren, von dort nach Deutsch­land oder in ande­re EU-Länder anru­fen, zah­len sie den glei­chen Preis wie in Deutsch­land. Hier sind die wich­tigs­ten Fak­ten zu Abschaf­fung der Zusatz­ge­büh­ren im Überblick:

In wel­chen Län­dern gilt die Abschaf­fung der Roaming-Gebühren?

In allen 28 EU-Staaten, zudem (bald) in Island, Liech­ten­stein und Norwegen.

Pas­siert das auto­ma­tisch oder muss ich das aktivieren?

Sie brau­chen nichts zu unter­neh­men. Ihr Anbie­ter wird auto­ma­tisch für das EU-Ausland kei­ne wei­te­ren Roaming-Aufschläge erhe­ben. Die Tele­fon­mi­nu­ten, SMS oder das Daten­vo­lu­men, die Sie im EU-Ausland ver­brau­chen, wer­den nach ihrem jewei­li­gen Tarif berech­net, ganz so als ob Sie zuhau­se wären. Das bezeich­net die EU als „Roam like at Home“ (Roa­ming zu Inlandspreisen).

Wie lan­ge kann ich im Aus­land zu Inlands­prei­sen mein Smart­phone nutzen?

Gene­rell gilt: Solan­ge Sie mehr Zeit in Deutsch­land ver­brin­gen als im EU-Ausland, steht Ihnen bei allen Rei­sen inner­halb der EU das Roa­ming zu Inlands­prei­sen zur Ver­fü­gung. Ist das nicht der Fall, wird Ihr Mobil­funk­an­bie­ter Sie kontaktieren.

Gibt es auf Rei­sen eine men­gen­mä­ßi­ge Beschrän­kung für die Nut­zung von Sprach‑, SMS- und mobi­len Datendiensten?

Wenn Ihr Mobil­funk­ta­rif unbe­grenz­tes Tele­fo­nie­ren und unbe­grenz­ten SMS-Versand ent­hält, steht Ihnen das auch beim Roa­ming in der EU zu. Bei mobi­ler Daten­nut­zung ist das anders. Wenn Ihr Ver­trag in Deutsch­land unbe­grenz­te oder sehr güns­ti­ge mobi­le Daten­diens­te vor­sieht, kann Ihr Anbie­ter eine Ober­gren­ze set­zen. Wer sehr viel Daten­vo­lu­men ver­braucht, muss dann zusätz­lich bezah­len. Das wird als „Fair Use“ (ange­mes­se­ne Nut­zung) bezeich­net. Der Anbie­ter muss Sie über die Ober­gren­ze informieren.

Wenn Sie ein begrenz­tes Inklu­siv­vo­lu­men für mobi­les Sur­fen haben, neh­men Sie es mit ins EU-Ausland. Ist es auf­ge­braucht, gel­ten die glei­chen Bedin­gun­gen wie zu Hau­se, bei­spiels­wei­se eine Dros­se­lung der Geschwindigkeit.

Ach­tung: Trotz der Abschaf­fung der Roaming-Gebühren lau­ern eini­ge Kos­ten­fal­len:

 

  • Roa­ming im EU-Ausland ist zwar bil­li­ger gewor­den, nicht aber Gesprä­che von Deutsch­land ins Aus­land. Tele­fo­na­te ins Aus­land kos­ten so viel wie bis­her, dafür fal­len in der Regel höhe­re Kos­ten an. Infor­mie­ren Sie sich bei Ihrem Anbie­ter oder im loka­len Fach­han­del, zu wel­chen Kon­di­tio­nen Sie Aus­lands­ge­sprä­che füh­ren können.
  • Eini­ge Mobil­funk­an­bie­ter bie­ten bei güns­ti­gen Tari­fen kein Roa­ming an, son­dern nur das Tele­fo­nie­ren im Inland. Bei sol­chen natio­na­len Tari­fen kön­nen Sie Ihr Smart­phone im Aus­land gar nicht mehr oder nur ein­ge­schränkt nut­zen. Es ist rat­sam, dass Sie sich vor einer Rei­se erkun­di­gen, ob in Ihrem Tarif Roa­ming ent­hal­ten ist. Lesen Sie dazu das Klein­ge­druck­te Ihres Tarif­ver­trags. Unter Umstän­den kann es güns­ti­ger sein, den Tarif zu wech­seln. Las­sen Sie sich dazu von Ihrem loka­len Mobilfunk-Händler beraten.
  • Die Schweiz ist nicht Teil der EU. In der Schweiz gel­ten die neu­en EU-Roamingregeln nicht. Außer­halb der EU fal­len für die Smartphone-Nutzung höhe­re Kos­ten an. Ach­ten Sie außer­halb der EU dar­auf, das mobi­le Roa­ming auf Ihrem Smart­phone aus­zu­schal­ten, damit Sie nach der Rei­se kei­ne hohe Mobil­funk­rech­nung erhal­ten. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich im Fach­han­del bera­ten las­sen, wel­che güns­ti­gen Tari­fe es für das Nicht-EU-Land, in das Sie rei­sen, gibt.
  • Auf Fäh­ren oder auf Kreuz­fahrt­schif­fen kann es sein, dass das Roa­ming zu Inlands­prei­sen nicht gilt. Der Weg­fall der EU-Roaming-Gebühren bezieht sich näm­lich nur auf ter­res­tri­sche Mobil­funk­net­ze. Sobald die Diens­te auf ande­rem Weg, zum Bei­spiel über Satel­li­ten­sys­te­me, zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, unter­lie­gen sie nicht der neu­en EU-Regelung und kön­nen sehr teu­er sein.
  • Fair-Use-Regel: Damit Ver­brau­cher sich nicht ein­fach den bil­ligs­ten Mobilfunk-Anbieter in Euro­pa aus­su­chen, um mit des­sen SIM-Karte in der gan­zen EU güns­tig zu tele­fo­nie­ren, gibt es die Fair-Use-Regel. Das heißt, Anbie­ter kön­nen über­prü­fen, wie häu­fig Kun­den in den letz­ten vier Mona­ten das Roa­ming genutzt haben. Wer sich in die­ser Zeit­span­ne mehr im EU-Ausland als im Inland auf­ge­hal­ten hat und dort häu­fig Mobil­funk­diens­te genutzt hat, wird vom Anbie­ter gewarnt und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass zusätz­li­che Auf­schlä­ge berech­net wer­den. Hier gel­ten Ober­gren­zen: 3,2 Cent pro Minu­te bei Tele­fo­na­ten, 1 Cent pro SMS und 7,70 Euro pro Giga­byte Datenvolumen.

Wenn Sie Fra­gen zu den neu­en EU-Roaming-Gebühren haben oder sich gene­rell über Tele­fon­ta­ri­fe für Aus­lands­ge­sprä­che infor­mie­ren wol­len, wen­den Sie sich an Ihren loka­len Telekommunikations-Fachhandel. Gera­de wenn Sie häu­fig in ein bestimm­tes Land tele­fo­nie­ren, kann es sinn­voll sein, zu prü­fen, wel­che Mög­lich­kei­ten es gibt, die Kos­ten dafür zu senken.

Wir geben Ihnen gern mehr Infor­ma­ti­on, besu­chen Sie uns im Shop.

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