Das Wich­tigs­te zur neu­en Rege­lung der Kabel-TV-Gebühren

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Das Wich­tigs­te zur neu­en Rege­lung der Kabel-TV-Gebühren

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Das Wich­tigs­te zur neu­en Rege­lung der Kabel-TV-Gebühren

Du wohnst zur Mie­te und zahlst über Dei­ne Neben­kos­ten auch Gebüh­ren für einen Kabel­an­schluss? Dann betrifft Dich eine bevor­ste­hen­de Geset­zes­än­de­rung Bescheid. Sie hat die etwas sper­ri­ge Bezeich­nung „Abschaf­fung des Neben­kos­ten­pri­vi­legs“. Das soll­test Du dar­über wissen.

 Wor­um geht es? 

Die Gebüh­ren für den Anschluss ans Kabel­fern­se­hen in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus wur­den bis­her oft über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf alle Miet­par­tei­en umge­legt. Ab Juli 2024 gilt die­ses soge­nann­te Neben­kos­ten­pri­vi­leg nicht mehr für den Kabel­an­schluss. Mie­ter kön­nen spä­tes­tens ab 1. Juli 2024 ihren eige­nen Ver­trag mit einem TV-Anbieter schließen.

Was bedeu­tet „Neben­kos­ten­pri­vi­leg“?

Haus­ver­wal­tun­gen oder Ver­mie­ter haben für Miet­woh­nun­gen oft Sam­mel­ver­trä­ge mit Kabel­netz­be­trei­bern abge­schlos­sen, damit es in den Woh­nun­gen einen Kabel­an­schluss gibt. Die Gebüh­ren dafür zah­len die Mie­ter über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung. Die Haus­ver­wal­tung lei­tet das Geld an den Kabel­netz­be­trei­ber wei­ter. Mit der Neu­fas­sung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes wur­de das Neben­kos­ten­pri­vi­leg für das Kabel­fern­se­hen abge­schafft. Die Gebüh­ren für einen Kabel­an­schluss dür­fen vom Ver­mie­ter nicht mehr pau­schal über die Miet­ne­ben­kos­ten abge­rech­net werden.

Wann tritt die Ände­rung in Kraft?

Das Gesetz trat bereits zum 1. Dezem­ber 2021 in Kraft. Bis Ende Juni 2024 läuft aber noch eine Über­gangs­frist. Spä­tes­tens ab 1. Juli 2024 kannst Du als Mie­ter selbst ent­schei­den, über wel­chen Anbie­ter Du das Fern­seh­pro­gramm emp­fan­gen willst.

Wie fin­dest Du her­aus, ob Du von der Ände­rung betrof­fen bist?

Wenn Du eine Woh­nung mie­test, kannst Du in Dei­nem Miet­ver­trag oder in der letz­ten Neben­kos­ten­ab­rech­nung nach­se­hen, ob Du dar­über Gebüh­ren für den Kabel­an­schluss zahlst. Dann ist in der Betriebskosten-Abrechnung eine Posi­ti­on mit einer Bezeich­nung wie „Breitband-Kabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ auf­ge­lis­tet. Außer­dem soll­te Dich Dein Ver­mie­ter infor­mie­ren, falls der bis­he­ri­ge Sam­mel­ver­trag gekün­digt wird.

Was kannst Du tun, wenn Du von der Ände­rung betrof­fen bist?

Wenn o.g. für Dich zutrifft und Du wei­ter­hin Kabel­fern­se­hen emp­fan­gen willst, brauchst Du spä­tes­tens ab 1. Juli 2024 einen eige­nen Ver­trag mit einem Kabelfernseh-Anbieter. Du kannst auch Fern­seh­pro­gram­me und Streaming-Dienste über das Inter­net emp­fan­gen. Alter­na­tiv fra­ge bei Dei­nem Ver­mie­ter an, ob Du zusam­men mit Dei­nen Nach­barn den oft güns­ti­ge­ren Mehr­nut­zungs­ver­trag über­neh­men kannst. Die Kos­ten­über­nah­me klärst Du in Dei­ner indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­rung mit Dei­nem Ver­mie­ter oder dem Kabelnetzbetreiber.

Wel­che Alter­na­ti­ven zum Kabel­fern­se­hen gibt es?

Die Tech­nik für die Über­tra­gung von Fern­seh­pro­gram­men hat sich wei­ter­ent­wi­ckelt. Sie ist heu­te digi­tal. Fern­se­hen kann auch über Anten­ne (DVB‑T), über Satel­lit oder über das Inter­net (IPTV) emp­fan­gen wer­den. Für Inter­net­fern­se­hen brauchst Du einen Breitband-Internetanschluss, damit die Vide­os nicht „ruckeln“ oder mit Ver­zö­ge­rung über­tra­gen werden.

Wie gehst Du jetzt am bes­ten vor?

  • Infor­mie­re Dich, ob Du vom Weg­fall des Neben­kos­ten­pri­vi­legs betrof­fen bist.
  • Wenn ja, über­le­ge, ob Du künf­tig beim Kabel­an­schluss blei­ben oder ob Du Fern­se­hen über das Inter­net emp­fan­gen willst.
  • Dafür gibt es vie­le TV-Pakete inklu­si­ve der Streaming-Dienste. Es kann sich auch loh­nen, den Internet-Anschluss in Kom­bi­na­ti­on mit einem TV-Tarif zu buchen. Hol Dir am bes­ten Rat bei Dei­nem Telekommunikations-Fachhändler in der Nähe.

Wenn Du zukünf­tig kein Kabel-TV emp­fan­gen möch­test, brauchst Du nichts zu tun. Du kannst aber den­noch die Prei­se für den Fern­seh­emp­fang via Kabel oder Inter­net ver­glei­chen. Viel­leicht bekommst Du für einen glei­chen oder ähn­li­chen Betrag mehr Auswahl.

Tipp: Infor­mie­re Dich in Ruhe und aus­führ­lich über die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten des Fernseh-Empfangs. Lass Dich nicht über­rum­peln, wenn jemand an der Haus­tür klin­gelt und Dich zu einem schnel­len Ver­trags­ab­schluss für Kabel­fern­se­hen über­re­den will.

Wer hilft Dir dabei?

Lass Dich von uns bera­ten. Wir haben einen her­vor­ra­gen­den Über­blick über die ver­schie­de­nen Anbie­ter und Tari­fe – sowohl für den Internet-Anschluss als auch für den TV-Empfang.
Fin­de her­aus, wie viel Du aktu­ell für Dein TV-Programm bezahlst. Wir hel­fen Dir, zu ver­glei­chen, wel­che ver­schie­de­nen TV-Pakete inklu­si­ve Streaming-Angebote es gibt.

War­um kann sich ein Wech­sel lohnen?

Die Aus­wahl an Sen­dern, Streaming-Diensten und Sport­über­tra­gun­gen ist rie­sig. Nut­ze die Chan­ce und lass Dir Dein eige­nes Unter­hal­tungs­pa­ket zusammenstellen.👍

☎️ 03621–227883

 

Bildquelle: AdobeStock_469276172

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