Kos­ten­fal­le Ping-Anruf

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Kos­ten­fal­le Ping-Anruf

Das Smart­phone klin­gelt kurz und auf dem Dis­play erscheint eine unbe­kann­te Num­mer. Auf den ers­ten Blick sieht sie aus wie eine loka­le Vor­wahl, doch es ist eine Num­mer aus dem Aus­land. Wer nun aus Höf­lich­keit oder Neu­gier­de zurück­ruft, kann in eine Kos­ten­fal­le tap­pen, denn es könn­te sich um einen Ping-Anruf handeln.

Ping-Anrufe sind Lock­an­ru­fe. Das Tele­fon klin­gelt kurz und zeigt einen ver­pass­ten Anruf an. Aus Höf­lich­keit oder aus Neu­gier­de rufen vie­le Men­schen zurück – selbst wenn ihnen die Tele­fon­num­mer unbe­kannt ist. Doch Ach­tung: Mit Ping-Anrufen wol­len Betrü­ger einen kos­ten­pflich­ti­gen Rück­ruf provozieren.

Wird die Num­mer zurück­ge­ru­fen, hört der Anru­fer häu­fig eine Band­an­sa­ge. Das Ziel der Betrü­ger ist, dass der Anru­fer so lan­ge wie mög­lich in der Lei­tung bleibt, weil sie an den hohen Gebüh­ren für den Anruf mit­ver­die­nen. Der Anru­fer sieht erst auf sei­ner nächs­ten Tele­fon­rech­nung, wie viel der Rück­ruf gekos­tet hat.

Nicht zurück­ru­fen

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le warnt, dass sol­che Ping-Anrufe teu­er wer­den kön­nen – bis zu drei Euro pro Minu­te. Sie emp­fiehlt, bei sol­chen Ping-Anrufen aus dem Aus­land nicht ans Tele­fon zu gehen und auf kei­nen Fall zurück­zu­ru­fen. Die Bun­des­netz­agen­tur rät Ver­brau­chern eben­falls davon ab, aus­län­di­sche Ruf­num­mern zurück­zu­ru­fen, wenn kein Anruf aus dem Aus­land erwar­tet wird.

Um Ver­brau­cher zu schüt­zen, geht die Bun­des­netz­agen­tur schon seit eini­gen Jah­ren gegen sol­che Anru­fe vor. Seit Anfang 2018 müs­sen Mobilfunk-Anbieter für bestimm­te inter­na­tio­na­le Vor­wah­len eine kos­ten­lo­se Preis­an­sa­ge schal­ten. So erfährt der Anru­fer, dass er eine teu­re aus­län­di­sche Tele­fon­num­mer anwählt und kann auf­le­gen. Doch die Ruf­num­mern der Ping-Anrufe ändern sich immer wieder.

Im Mai 2018 hat­te die Bun­des­netz­agen­tur bei­spiels­wei­se meh­re­re weiß­rus­si­sche Num­mern auf ihre „Maß­nah­men­lis­te“ gesetzt. Die Vor­wahl von Weiß­russ­land ähnelt einer Vor­wahl in Sach­sen (0375). Mobil­funk­kun­den gehen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deut­schen Ruf­num­mer erhal­ten haben und rufen zurück.

Prü­fen, ob Num­mern auf der Maß­nah­men­lis­te stehen

Die „Maß­nah­men­lis­te“ der Bun­des­netz­agen­tur steht im Inter­net. Sie lis­tet Tele­fon­num­mern auf, für die Mobilfunk-Anbieter kei­ne Kos­ten berech­nen dür­fen, wenn ihre Kun­den die­se Num­mern ange­wählt haben. Im Janu­ar 2019 hat die Bun­des­netz­agen­tur die Lis­te um eine Rei­he von Num­mern, die mit 0079407 und mit 00265888 begin­nen, wegen Ping-Anrufen ergänzt.

Wenn Ver­brau­cher befürch­ten, dass sie auf einen Ping-Anruf rein­ge­fal­len sind, kön­nen sie auf der Maß­nah­men­lis­te nach­se­hen, ob die Num­mer dar­auf steht. Ist das der Fall, kön­nen sie ihren Mobil­funk­an­bie­ter kon­tak­tie­ren, weil sie dann die Kos­ten nicht zah­len brau­chen. Bei Ver­dacht auf Ruf­num­mern­miss­brauch kön­nen sich Ver­brau­cher an die Bun­des­netz­agen­tur wen­den (www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch).

Link zur Maß­nah­men­lis­te der Bundesnetz-Agentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Massnahmenliste/Massnahmenliste.html

Link zu den Tipps der Verbraucherzentrale

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/anruf-in-abwesenheit-nicht-zurueckrufen-18689

Es ist emp­feh­lens­wert, die Mobilfunk- und Fest­netz­rech­nung immer auf­merk­sam durchzulesen.
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