Das Smartphone klingelt kurz und auf dem Display erscheint eine unbekannte Nummer. Auf den ersten Blick sieht sie aus wie eine lokale Vorwahl, doch es ist eine Nummer aus dem Ausland. Wer nun aus Höflichkeit oder Neugierde zurückruft, kann in eine Kostenfalle tappen, denn es könnte sich um einen Ping-Anruf handeln.
Ping-Anrufe sind Lockanrufe. Das Telefon klingelt kurz und zeigt einen verpassten Anruf an. Aus Höflichkeit oder aus Neugierde rufen viele Menschen zurück – selbst wenn ihnen die Telefonnummer unbekannt ist. Doch Achtung: Mit Ping-Anrufen wollen Betrüger einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren.
Wird die Nummer zurückgerufen, hört der Anrufer häufig eine Bandansage. Das Ziel der Betrüger ist, dass der Anrufer so lange wie möglich in der Leitung bleibt, weil sie an den hohen Gebühren für den Anruf mitverdienen. Der Anrufer sieht erst auf seiner nächsten Telefonrechnung, wie viel der Rückruf gekostet hat.
Nicht zurückrufen
Die Verbraucherzentrale warnt, dass solche Ping-Anrufe teuer werden können – bis zu drei Euro pro Minute. Sie empfiehlt, bei solchen Ping-Anrufen aus dem Ausland nicht ans Telefon zu gehen und auf keinen Fall zurückzurufen. Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern ebenfalls davon ab, ausländische Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus dem Ausland erwartet wird.
Um Verbraucher zu schützen, geht die Bundesnetzagentur schon seit einigen Jahren gegen solche Anrufe vor. Seit Anfang 2018 müssen Mobilfunk-Anbieter für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage schalten. So erfährt der Anrufer, dass er eine teure ausländische Telefonnummer anwählt und kann auflegen. Doch die Rufnummern der Ping-Anrufe ändern sich immer wieder.
Im Mai 2018 hatte die Bundesnetzagentur beispielsweise mehrere weißrussische Nummern auf ihre „Maßnahmenliste“ gesetzt. Die Vorwahl von Weißrussland ähnelt einer Vorwahl in Sachsen (0375). Mobilfunkkunden gehen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Rufnummer erhalten haben und rufen zurück.
Prüfen, ob Nummern auf der Maßnahmenliste stehen
Die „Maßnahmenliste“ der Bundesnetzagentur steht im Internet. Sie listet Telefonnummern auf, für die Mobilfunk-Anbieter keine Kosten berechnen dürfen, wenn ihre Kunden diese Nummern angewählt haben. Im Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur die Liste um eine Reihe von Nummern, die mit 0079407 und mit 00265888 beginnen, wegen Ping-Anrufen ergänzt.
Wenn Verbraucher befürchten, dass sie auf einen Ping-Anruf reingefallen sind, können sie auf der Maßnahmenliste nachsehen, ob die Nummer darauf steht. Ist das der Fall, können sie ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren, weil sie dann die Kosten nicht zahlen brauchen. Bei Verdacht auf Rufnummernmissbrauch können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden (www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch).
Link zur Maßnahmenliste der Bundesnetz-Agentur:
Link zu den Tipps der Verbraucherzentrale
Es ist empfehlenswert, die Mobilfunk- und Festnetzrechnung immer aufmerksam durchzulesen.
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