Was ist eigent­lich der Unter­schied zwi­schen Gewähr­leis­tung und Garantie?

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Was ist eigent­lich der Unter­schied zwi­schen Gewähr­leis­tung und Garantie?

Kun­den ver­wech­seln oft Gewähr­leis­tung und Garan­tie. Bei­de stär­ken ihre Rech­te, es gibt aber Unter­schie­de. Wir erklä­ren es Ihnen.

Gewähr­leis­tung

Wenn Ver­brau­cher etwas kau­fen, erwar­ten sie ein ein­wand­frei­es Pro­dukt. Stellt sich kurz nach dem Kauf her­aus, dass die Ware nicht rich­tig funk­tio­niert oder einen Man­gel hat, hat der Ver­brau­cher das Recht, sich an den Ver­käu­fer zu wen­den und eine Nach­bes­se­rung zu ver­lan­gen. Das heißt, dass das feh­ler­haf­te Pro­dukt ent­we­der repa­riert wird oder defek­te Tei­le getauscht wer­den. Alter­na­tiv kann es der Ver­käu­fer gleich gegen ein neu­es tau­schen, das dann hof­fent­lich in Ord­nung ist. Die­ses Recht steht dem Kun­den zu und ist mit 24 Mona­ten auf Neu­wa­re gesetz­lich gere­gelt. Es wird als Gewähr­leis­tung bezeichnet.

Tipp: Wenn Sie etwas kau­fen, packen Sie das Pro­dukt am bes­ten gleich nach dem Kauf aus und tes­ten Sie es. Stellt sich her­aus, dass etwas nicht stimmt, wen­den Sie sich zeit­nah an den Händ­ler. Je eher, des­to besser.

Garan­tie

Im Gegen­satz zur Gewähr­leis­tung, die gesetz­lich gere­gelt ist, ist die Garan­tie eine frei­wil­li­ge Leis­tung gegen­über Kun­den. Eine Garan­tie kann vom Her­stel­ler oder vom Händ­ler gege­ben wer­den. Damit wird dem Käu­fer bei­spiels­wei­se zuge­si­chert, dass ein Gerät min­des­tens wäh­rend des Garan­tie­zeit­raums funk­ti­ons­tüch­tig bleibt oder dass die gekauf­te Ware für die­se Dau­er “hält”. Geht das Pro­dukt inner­halb des Garan­tie­zeit­raums kaputt, kann sich der Kun­de auf die Garan­tie beru­fen. Der Händ­ler oder Her­stel­ler kann dann bei­spiels­wei­se repa­rie­ren, die Ware aus­tau­schen oder den Kauf­preis erstat­ten. Was im Ein­zel­fall gewählt wird, bespricht der Händ­ler mit dem Kunden.

Tipp: Infor­mie­ren Sie sich gera­de bei grö­ße­ren und teu­re­ren Anschaf­fun­gen über die Garan­tie­dau­er. Heben Sie die Rech­nung und die Garan­tie­er­klä­rung auf, damit Sie nach­wei­sen kön­nen, wann und bei wem Sie das Gerät gekauft haben. Tritt der Garan­tie­fall ein, wis­sen Sie anhand der Rech­nung, an wen Sie sich wen­den können.

Ein Bei­spiel: Sie kau­fen sich ein Smart­phone, benut­zen es täg­lich für die unter­schied­lichs­ten Din­ge wie chat­ten, foto­gra­fie­ren oder um zu sur­fen, und nach ein­ein­halb Jah­ren ver­wei­gert das Mobil­te­le­fon auf ein­mal sei­nen Dienst. Dann ist es prak­tisch, wenn Sie anhand der Rech­nung nach­wei­sen kön­nen, bei wem Sie es gekauft haben. Sie wen­den sich an den Händ­ler und klä­ren, ob der auf­ge­tre­te­ne Feh­ler ein Garan­tie­fall ist. Ist er von der Garan­tie abge­deckt, wird sich der Händ­ler dar­um küm­mern, dass Sie bald wie­der ein funk­ti­ons­tüch­ti­ges Gerät haben, bei­spiels­wei­se indem er es repa­riert oder zur Repa­ra­tur ein­sen­det. Gera­de bei sol­chen Fra­gen ist es prak­tisch, wenn es sich um einen Fach­händ­ler han­delt, der vor Ort ist und Kun­den ein­fach ins Geschäft gehen kön­nen, um das Pro­blem zu besprechen.

Eine typi­sche Garan­tie­dau­er für Smart­phones und Tablets beträgt zwei Jahre.

1 Jahr mehr Garantie

Mobil­funk­fach­händ­ler, die zur Fach­han­dels­ko­ope­ra­ti­on aet­ka gehö­ren, bie­ten auf Smart­phones und Tablets mit SIM-Karte ein Jahr mehr Garan­tie, also drei Jahre.

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