Kunden verwechseln oft Gewährleistung und Garantie. Beide stärken ihre Rechte, es gibt aber Unterschiede. Wir erklären es Ihnen.
Gewährleistung
Wenn Verbraucher etwas kaufen, erwarten sie ein einwandfreies Produkt. Stellt sich kurz nach dem Kauf heraus, dass die Ware nicht richtig funktioniert oder einen Mangel hat, hat der Verbraucher das Recht, sich an den Verkäufer zu wenden und eine Nachbesserung zu verlangen. Das heißt, dass das fehlerhafte Produkt entweder repariert wird oder defekte Teile getauscht werden. Alternativ kann es der Verkäufer gleich gegen ein neues tauschen, das dann hoffentlich in Ordnung ist. Dieses Recht steht dem Kunden zu und ist mit 24 Monaten auf Neuware gesetzlich geregelt. Es wird als Gewährleistung bezeichnet.
Tipp: Wenn Sie etwas kaufen, packen Sie das Produkt am besten gleich nach dem Kauf aus und testen Sie es. Stellt sich heraus, dass etwas nicht stimmt, wenden Sie sich zeitnah an den Händler. Je eher, desto besser.
Garantie
Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist, ist die Garantie eine freiwillige Leistung gegenüber Kunden. Eine Garantie kann vom Hersteller oder vom Händler gegeben werden. Damit wird dem Käufer beispielsweise zugesichert, dass ein Gerät mindestens während des Garantiezeitraums funktionstüchtig bleibt oder dass die gekaufte Ware für diese Dauer “hält”. Geht das Produkt innerhalb des Garantiezeitraums kaputt, kann sich der Kunde auf die Garantie berufen. Der Händler oder Hersteller kann dann beispielsweise reparieren, die Ware austauschen oder den Kaufpreis erstatten. Was im Einzelfall gewählt wird, bespricht der Händler mit dem Kunden.
Tipp: Informieren Sie sich gerade bei größeren und teureren Anschaffungen über die Garantiedauer. Heben Sie die Rechnung und die Garantieerklärung auf, damit Sie nachweisen können, wann und bei wem Sie das Gerät gekauft haben. Tritt der Garantiefall ein, wissen Sie anhand der Rechnung, an wen Sie sich wenden können.
Ein Beispiel: Sie kaufen sich ein Smartphone, benutzen es täglich für die unterschiedlichsten Dinge wie chatten, fotografieren oder um zu surfen, und nach eineinhalb Jahren verweigert das Mobiltelefon auf einmal seinen Dienst. Dann ist es praktisch, wenn Sie anhand der Rechnung nachweisen können, bei wem Sie es gekauft haben. Sie wenden sich an den Händler und klären, ob der aufgetretene Fehler ein Garantiefall ist. Ist er von der Garantie abgedeckt, wird sich der Händler darum kümmern, dass Sie bald wieder ein funktionstüchtiges Gerät haben, beispielsweise indem er es repariert oder zur Reparatur einsendet. Gerade bei solchen Fragen ist es praktisch, wenn es sich um einen Fachhändler handelt, der vor Ort ist und Kunden einfach ins Geschäft gehen können, um das Problem zu besprechen.
Eine typische Garantiedauer für Smartphones und Tablets beträgt zwei Jahre.
1 Jahr mehr Garantie
Mobilfunkfachhändler, die zur Fachhandelskooperation aetka gehören, bieten auf Smartphones und Tablets mit SIM-Karte ein Jahr mehr Garantie, also drei Jahre.
BERATUNG natürlich bei uns im Multimedia-Store!